Betriebsrat einschalten bei Abmahnung: Das sollten Sie 2025 beachten

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Betriebsrat einschalten bei Abmahnung: Das sollten Sie 2025 beachten
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Eine Abmahnung im Briefkasten oder auf dem Schreibtisch – dieser Moment löst bei den meisten Arbeitnehmern sofort Stress und Unsicherheit aus. Was bedeutet das jetzt für meinen Job?

Kann ich gekündigt werden? Diese Fragen sind berechtigt, denn eine Abmahnung ist oft die Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Doch Sie sind in dieser Situation nicht allein. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

In diesem Artikel erfahren Sie, warum Sie den Betriebsrat bei einer Abmahnung unbedingt einschalten sollten und welche Schritte Sie jetzt gehen müssen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Abmahnung ist eine ernste Angelegenheit und die formale Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
  • Der Betriebsrat ist Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle und kann Sie kompetent beraten und unterstützen.
  • Sie haben das Recht, eine Gegendarstellung zu verfassen, die zu Ihrer Personalakte hinzugefügt werden muss.
  • Prüfen Sie die Abmahnung sorgfältig auf formelle und inhaltliche Fehler, denn viele Abmahnungen sind angreifbar.
  • Handeln Sie niemals überstürzt und unterschreiben Sie nichts, ohne vorher Rücksprache gehalten zu haben.

Was ist eine Abmahnung und warum ist sie so ernst zu nehmen?

Eine Abmahnung ist mehr als nur eine einfache Ermahnung. Im Arbeitsrecht hat sie eine klar definierte, dreifache Funktion.

Erstens rügt sie ein konkretes Fehlverhalten (Rügefunktion). Der Arbeitgeber muss genau benennen, welche Pflicht aus Ihrem Arbeitsvertrag Sie wann und wo verletzt haben sollen. Pauschale Vorwürfe sind unwirksam.

Zweitens fordert sie Sie auf, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen (Aufforderungsfunktion).

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Drittens, und das ist der entscheidende Punkt, warnt sie Sie unmissverständlich vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen, sollte sich das Verhalten wiederholen (Warnfunktion). Diese Konsequenz ist in der Regel die Kündigung. Damit legt der Arbeitgeber den Grundstein für eine mögliche Kündigungsschutzklage.

Wann und wie Sie den Betriebsrat bei einer Abmahnung einschalten sollten

Sofort.

Sobald Sie die Abmahnung erhalten haben, ist der Gang zum Betriebsrat Ihr erster und wichtigster Schritt. Zögern Sie nicht und warten Sie nicht ab. Die Mitglieder des Betriebsrats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und speziell geschult, um Arbeitnehmer in solchen Situationen zu unterstützen. Sie sind Ihre Vertrauensperson.

Der Betriebsrat hat zwar bei der Abmahnung selbst kein direktes Mitbestimmungsrecht wie bei einer Kündigung, bei der eine Anhörung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zwingend ist. Dennoch kann er Sie entscheidend unterstützen.

Informieren Sie den Betriebsrat, legen Sie das Schreiben vor und schildern Sie die Situation aus Ihrer Sicht. Die erfahrenen Gremiumsmitglieder können eine erste Einschätzung geben, ob die Abmahnung formell und inhaltlich überhaupt Bestand haben kann.

Ergänzendes Wissen

Sie haben als Arbeitnehmer ein allgemeines Beschwerderecht nach § 84 und § 85 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Betriebsrat kann Ihre Beschwerde über eine ungerechtfertigte Behandlung aufgreifen und beim Arbeitgeber auf eine Lösung hinwirken.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer: So reagieren Sie richtig

Nach dem ersten Schock ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen. Ihre Reaktion entscheidet maßgeblich über den weiteren Verlauf.

Bewahren Sie Ruhe. Treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen und lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Äußerungen Ihrem Vorgesetzten oder Kollegen gegenüber hinreißen.

Unterschreiben Sie nichts. Oft werden Sie aufgefordert, den Erhalt der Abmahnung zu quittieren. Achten Sie darauf, dass Sie nur den Empfang bestätigen und kein Schuldeingeständnis unterschreiben.

Betriebsrat vs. Rechtsanwalt: Wer hilft wann?

Sowohl der Betriebsrat als auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht können wertvolle Hilfe leisten. Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Schwerpunkte.

AspektBetriebsratFachanwalt für Arbeitsrecht
AnsprechpartnerDirekter interner Partner, kennt die betrieblichen AbläufeExterner juristischer Experte
KostenKostenlosHonorarpflichtig (Deckung durch Rechtsschutz möglich)
SchwerpunktVermittlung, interne Klärung, Beratung, Unterstützung bei der GegendarstellungJuristische Prüfung, Klage auf Entfernung, Vertretung vor dem Arbeitsgericht
ZielDeeskalation, Korrektur, Wahrung des BetriebsfriedensDurchsetzung Ihrer rechtlichen Ansprüche, notfalls gerichtlich

Der Betriebsrat ist immer die erste Anlaufstelle. Stellt sich die Situation als komplex heraus oder ist das Verhältnis zum Arbeitgeber bereits stark belastet, kann der zusätzliche Weg zu einem Rechtsanwalt sinnvoll sein. Oft arbeiten Betriebsräte und Anwälte auch Hand in Hand.

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Der Weg zur Gegendarstellung: Zeigen Sie Ihre Sicht der Dinge

Sie müssen eine ungerechtfertigte Abmahnung nicht einfach hinnehmen. Ein zentrales Recht ist die Abgabe einer Gegendarstellung, die der Arbeitgeber zu Ihrer Personalakte nehmen muss.

So gehen Sie vor:

  • Schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Perspektive: Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie den Vorfall aus Ihrer Sicht. Entkräften Sie die Vorwürfe Punkt für Punkt.
  • Sammeln Sie Beweise: Gibt es E-Mails, Dokumente oder Zeugen, die Ihre Darstellung stützen? Führen Sie diese an.
  • Lassen Sie sich helfen: Verfassen Sie die Gegendarstellung am besten gemeinsam mit einem Mitglied des Betriebsrats. Vier Augen sehen mehr als zwei und der Betriebsrat kennt die richtigen Formulierungen.

Eine gut formulierte Gegendarstellung ist enorm wichtig. Sollte es später tatsächlich zu einer Kündigung und einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht kommen, ist Ihre Sicht der Dinge bereits offiziell in der Personalakte dokumentiert.

Formelle und inhaltliche Fehler: Die Achillesferse vieler Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Viele enthalten Fehler, die sie angreifbar oder sogar komplett unwirksam machen. Ihr Betriebsrat wird genau auf diese Punkte achten.

Typische Fehler sind:

  • Ungenauer Vorwurf: Der Arbeitgeber beschreibt das angebliche Fehlverhalten nur pauschal („Sie kamen mehrfach zu spät“) anstatt mit exaktem Datum und Uhrzeit.
  • Falscher Sachverhalt: Die gegen Sie erhobenen Vorwürfe sind schlichtweg falsch oder unbewiesen.
  • Fehlende Warnfunktion: Im Text wird nicht klar angedroht, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung folgt.
  • Unverhältnismäßigkeit: Eine winzige Pflichtverletzung wird mit einer überzogenen Abmahnung geahndet. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • Abmahnung durch nicht befugte Person: Die Abmahnung muss von einem Vorgesetzten ausgesprochen werden, der Ihnen gegenüber weisungsbefugt ist.

Finden sich solche Fehler, stehen die Chancen gut, die Abmahnung aus der Welt zu schaffen.

Ergänzendes Wissen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in ständiger Rechtsprechung die Anforderungen an eine wirksame Abmahnung klar definiert. Eine Verletzung dieser Vorgaben führt in der Regel zur Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung.

Was passiert, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist?

Stellt sich heraus, dass die Abmahnung fehlerhaft oder inhaltlich falsch ist, haben Sie einen Anspruch auf Entfernung aus Ihrer Personalakte. Dieses Recht können Sie einfordern.

Der Betriebsrat kann in einem Gespräch mit der Personalabteilung oder der Geschäftsführung auf die Entfernung drängen. Durch seine Position und Kenntnis des Betriebsverfassungsgesetzes hat sein Wort Gewicht.

Tipp:  Erklärt: Wann ist eine Abmahnung ungültig?

Weigert sich der Arbeitgeber, die Abmahnung zurückzunehmen, bleibt als letzter Schritt die Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Spätestens jetzt ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht unumgänglich.

Fazit: Ihr starkes Recht mit dem Betriebsrat an Ihrer Seite

Eine Abmahnung ist ein ernster Vorgang im Arbeitsleben, den Sie niemals auf die leichte Schulter nehmen sollten. Sie müssen dieser Herausforderung aber nicht allein begegnen. Zögern Sie nicht, den Betriebsrat bei einer Abmahnung einzuschalten, denn er ist Ihr wichtigster Verbündeter. Er bietet Ihnen Schutz, Beratung und aktive Unterstützung, um Ihre Rechte zu wahren.

Handeln Sie besonnen, kennen Sie Ihre Möglichkeiten von der Gegendarstellung bis zur Anfechtung und nutzen Sie die Expertise, die Ihnen zusteht.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine Abmahnung informieren?

Nein, anders als bei einer Kündigung besteht bei einer Abmahnung keine gesetzliche Pflicht für den Arbeitgeber, den Betriebsrat vorab zu informieren oder anzuhören. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie als betroffener Arbeitnehmer selbst und unverzüglich die Initiative ergreifen und den Betriebsrat einschalten.

Kann der Betriebsrat eine Abmahnung verhindern?

Direkt verhindern kann der Betriebsrat die Ausstellung der Abmahnung nicht, da es kein Mitbestimmungsrecht gibt. Er kann aber nach Erhalt sofort aktiv werden, Sie beraten, bei der Gegendarstellung helfen und auf den Arbeitgeber einwirken, die Abmahnung zurückzunehmen. Seine Rolle ist also eher reaktiv, aber dennoch sehr wirkungsvoll.

Welche Fristen muss ich nach Erhalt einer Abmahnung beachten?

Es gibt keine gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie eine Gegendarstellung verfassen müssen. Sie sollten jedoch zeitnah handeln, solange die Erinnerungen an den Vorfall frisch sind. Für die Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gibt es ebenfalls keine starre Frist, allerdings kann das Recht verwirken, wenn Sie zu lange warten. Handeln Sie daher immer zügig.

Was kann ich tun, wenn es in meinem Betrieb keinen Betriebsrat gibt?

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sind Sie dennoch nicht schutzlos. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um die Abmahnung prüfen zu lassen. Auch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wie ver.di oder IG Metall kann hier sehr hilfreich sein, da diese ihren Mitgliedern ebenfalls kostenlosen Rechtsschutz und Beratung bietet.

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