Abmahnung unentschuldigtes Fehlen: Was Sie jetzt wissen müssen

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Abmahnung unentschuldigtes Fehlen: Was Sie jetzt wissen müssen
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Sie sind nicht zur Arbeit erschienen und haben sich nicht gemeldet? Das kann ernste Konsequenzen haben. Unentschuldigtes Fehlen ist kein Kavaliersdelikt im Arbeitsrecht. Viele Arbeitnehmer unterschätzen die Bedeutung einer rechtzeitigen Krankmeldung.

Dieser Artikel erklärt Ihnen alles Wichtige zur Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens. Sie erfahren, wann eine solche Abmahnung droht, was sie enthalten muss und wie Sie am besten darauf reagieren. Bleiben Sie dran, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Unentschuldigtes Fehlen liegt vor, wenn Sie ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleiben und Ihren Arbeitgeber nicht unverzüglich informieren.
  • Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit ergibt sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG).
  • Eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens ist oft der erste Schritt vor einer verhaltensbedingten Kündigung.
  • Die Abmahnung muss konkret das Fehlverhalten benennen, zur Änderung auffordern und Konsequenzen (Kündigung) androhen (Warnfunktion).
  • Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu geben und die Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen.

Was genau ist ein unentschuldigtes Fehlen?

Unentschuldigtes Fehlen bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer Ihrem Arbeitsplatz fernbleiben, ohne dafür einen anerkannten Grund zu haben. Oder, und das ist entscheidend, Sie haben zwar einen Grund (wie Krankheit), informieren Ihren Arbeitgeber aber nicht unverzüglich darüber.

Die Betonung liegt auf „unverzüglich“. Das Gesetz verlangt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Ein Anruf vor Arbeitsbeginn ist meist der sicherste Weg.

Vergessen Sie diese Mitteilung, gilt Ihr Fehlen als unentschuldigt. Auch wenn Sie tatsächlich krank waren. Die Pflicht zur Mitteilung besteht unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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Warum ist die rechtzeitige Krankmeldung so wichtig?

Ihre Pflicht zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist gesetzlich verankert. Sie dient dazu, Ihrem Arbeitgeber Planungssicherheit zu geben. Er muss wissen, warum Sie fehlen und wie lange Sie voraussichtlich ausfallen, um z.B. Vertretungen zu organisieren.

Verletzen Sie diese Anzeigepflicht, verstoßen Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Dies kann arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen.

Der erste Schritt ist oft eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Kündigung drohen. Riskieren Sie das nicht.

Die Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens: Voraussetzungen

Nicht jedes Versäumnis rechtfertigt sofort eine Abmahnung. Aber wann ist sie zulässig? Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge eines Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber. Sie dient als Warnung.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens: Der Arbeitgeber muss genau angeben, wann (Datum, Uhrzeit) und wie lange Sie unentschuldigt gefehlt haben. Pauschale Vorwürfe reichen nicht.
  • Aufforderung zur Verhaltensänderung: Die Abmahnung muss klarstellen, dass dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr toleriert wird.
  • Androhung von Konsequenzen: Es muss deutlich werden, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere eine Kündigung, drohen (Warnfunktion).

Fehlt einer dieser Punkte, kann die Abmahnung unwirksam sein.

Ergänzendes Wissen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt in § 5 die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit. Die unverzügliche Mitteilung ist der erste und entscheidende Schritt.

Form und Inhalt der Abmahnung

Obwohl eine Abmahnung theoretisch auch mündlich erfolgen kann, wählen Arbeitgeber fast immer die Schriftform. Das dient der Beweissicherung.

Die Abmahnung sollte klar als solche bezeichnet sein. Sie muss das Datum des Vorfalls, die genaue Dauer des unentschuldigten Fehlens und die oben genannten drei Funktionen (Beschreibung, Aufforderung, Warnung) enthalten.

Sie wird in der Regel zur Personalakte genommen.

Welche Fristen gelten für eine Abmahnung?

Das Gesetz nennt keine starre Frist, bis wann eine Abmahnung nach dem Fehlverhalten erfolgen muss. Sie sollte jedoch „zeitnah“ ausgesprochen werden.

Wartet der Arbeitgeber zu lange (Monate), kann sein Recht auf Abmahnung verwirkt sein. Der Arbeitnehmer darf dann darauf vertrauen, dass das Verhalten keine Konsequenzen mehr hat. Was „zeitnah“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab. Meist geht man von wenigen Wochen aus.

Konsequenzen einer Abmahnung „unentschuldigtes Fehlen“

Eine berechtigte Abmahnung ist mehr als nur ein Zettel in Ihrer Akte. Sie ist die Vorstufe zu einer möglichen Kündigung.

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Wiederholt sich das abgemahnte Verhalten, kann der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die vorherige Abmahnung dient dann als Nachweis, dass Sie gewarnt wurden.

Selbst wenn es nicht zur Kündigung kommt, kann eine Abmahnung Ihre Beurteilung oder zukünftige Karrierechancen im Unternehmen negativ beeinflussen. Nehmen Sie sie also ernst.

Ergänzendes Wissen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt in § 5 die Anzeige- und Nachweispflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit. Die unverzügliche Mitteilung ist der erste und entscheidende Schritt.

Wie sollten Sie als Arbeitnehmer reagieren?

Haben Sie eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens erhalten? Bleiben Sie ruhig und überlegen Sie Ihre nächsten Schritte.

Prüfen Sie die Vorwürfe genau. Stimmen die Daten und Zeiträume? War Ihr Fehlen wirklich unentschuldigt? Haben Sie die Meldepflicht verletzt?

Hier sind mögliche Reaktionen:

  1. Prüfung: Ist die Abmahnung formell korrekt? Sind alle notwendigen Inhalte vorhanden?
  2. Gespräch suchen (optional): Manchmal lässt sich die Situation in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung klären. Vielleicht gab es ein Missverständnis.
  3. Gegendarstellung: Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu verfassen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Diese muss zur Personalakte genommen werden.
  4. Anwaltliche Beratung: Sind Sie unsicher oder halten Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt? Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Abmahnung prüfen und Sie beraten.
  5. Entfernung verlangen: Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie vom Arbeitgeber verlangen, sie aus Ihrer Personalakte zu entfernen. Notfalls muss dies gerichtlich durchgesetzt werden.

Wägen Sie ab, welcher Schritt für Sie sinnvoll ist. Eine Gegendarstellung ist oft ein guter Mittelweg, um Ihre Position zu dokumentieren, ohne sofort auf Konfrontation zu gehen.

Tabelle: Entschuldigtes vs. Unentschuldigtes Fehlen

MerkmalEntschuldigtes FehlenUnentschuldigtes Fehlen
Grund für AbwesenheitAnerkannter Grund (z.B. Krankheit, Arzttermin)Kein anerkannter Grund ODER Grund vorhanden, aber…
Meldung an ArbeitgeberUnverzüglich erfolgt…Meldung nicht unverzüglich erfolgt
Nachweis (z.B. AU)Rechtzeitig vorgelegt (meist ab 3. Tag)Irrelevant, wenn Meldung fehlt / Grund fehlt
LohnfortzahlungJa (bei Krankheit, nach EntgFG)Nein
Arbeitsrechtl. FolgeKeine (bei korrekter Meldung/Nachweis)Abmahnung, im Wiederholungsfall Kündigung möglich

Sonderfall: Abmahnung trotz nachträglicher Krankmeldung?

Kann der Arbeitgeber Sie abmahnen, obwohl Sie später eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichen? Ja, das ist möglich.

Die Abmahnung erfolgt dann nicht wegen des Fehlens an sich (das durch die AU entschuldigt ist), sondern wegen der Verletzung der Meldepflicht. Wenn Sie sich nicht unverzüglich krankgemeldet haben, bleibt dieser Pflichtverstoß bestehen, auch wenn Sie später einen Attest vorlegen.

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Die rechtzeitige Information des Arbeitgebers ist eine eigenständige Pflicht.

Rolle des Betriebsrats

Muss der Betriebsrat vor einer Abmahnung angehört werden? Nein, anders als bei einer Kündigung gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch einer Abmahnung.

Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können jedoch ein Anhörungs- oder Informationsrecht vorsehen. Unabhängig davon können Sie sich als Arbeitnehmer jederzeit an den Betriebsrat wenden, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Der Betriebsrat kann beraten und vermitteln.

Prävention: So vermeiden Sie Probleme

Wie können Sie eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens vermeiden? Ganz einfach: Kommunizieren Sie!

  • Kennen Sie die betrieblichen Regelungen zur Krankmeldung genau.
  • Melden Sie sich bei Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Abwesenheiten immer unverzüglich beim Arbeitgeber (am besten telefonisch vor Arbeitsbeginn).
  • Geben Sie den Grund und die voraussichtliche Dauer an.
  • Reichen Sie erforderliche Nachweise (wie die AU-Bescheinigung) fristgerecht ein.

Klarheit und Schnelligkeit sind hier der Schlüssel.

Fazit

Unentschuldigtes Fehlen ist eine ernste Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis. Entscheidend ist nicht nur das Fehlen selbst, sondern vor allem die rechtzeitige Information Ihres Arbeitgebers.

Eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens dient als Warnung und kann der erste Schritt zu einer Kündigung sein. Prüfen Sie jede Abmahnung sorgfältig und kennen Sie Ihre Rechte, wie das Verfassen einer Gegendarstellung oder die anwaltliche Beratung.

Die beste Strategie bleibt jedoch die Prävention durch korrekte und unverzügliche Kommunikation bei jeder Abwesenheit.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss vor einer Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens immer erst abgemahnt werden?

Ja, in der Regel ist bei verhaltensbedingten Kündigungen, wozu das unentschuldigte Fehlen zählt, eine vorherige einschlägige Abmahnung erforderlich. Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Chance geben, sein Verhalten zu ändern. Nur bei sehr schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wenn von vornherein klar ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht ändern wird, kann eine Kündigung ausnahmsweise ohne vorherige Abmahnung wirksam sein. Beim erstmaligen unentschuldigten Fehlen ist dies aber meist nicht der Fall.

Wie schnell muss der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass die Abmahnung „zeitnah“ zum Fehlverhalten erfolgt. Wartet der Arbeitgeber zu lange (z.B. mehrere Monate), kann sein Recht auf Abmahnung verwirkt sein. Der Arbeitnehmer könnte dann davon ausgehen, dass sein Verhalten keine Folgen mehr hat. Ein Zeitraum von wenigen Wochen nach Kenntnis des Vorfalls gilt meist noch als zeitnah.

Ich war krank, habe aber vergessen, anzurufen. Ist die Abmahnung trotzdem gültig?

Ja, die Abmahnung kann trotzdem gültig sein. Sie bezieht sich dann nicht auf das Fehlen wegen Krankheit an sich, sondern auf die Verletzung Ihrer Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen (§ 5 EntgFG). Auch wenn Sie nachträglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, heilt dies den Verstoß gegen die Meldepflicht nicht. Der Arbeitgeber muss sofort informiert werden, um planen zu können.

Was sind die ersten Schritte, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie die Abmahnung genau durch. Prüfen Sie die darin genannten Daten und Vorwürfe auf Richtigkeit. Überlegen Sie, ob das Fehlen tatsächlich unentschuldigt war oder ob Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen und zur Personalakte geben lassen. Bei Unsicherheiten oder wenn Sie die Abmahnung für ungerechtfertigt halten, sollten Sie zeitnah Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem Betriebsrat einholen.

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