Abmahnung wegen zu spät kommen: Was Sie jetzt wissen müssen

Erstellt durch: Redaktion

Abmahnung wegen zu spät kommen: Was Sie jetzt wissen müssen
Hinweis: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

Pünktlichkeit ist eine Tugend, im Arbeitsleben sogar eine Pflicht. Doch was passiert, wenn Sie es einmal nicht rechtzeitig zur Arbeit schaffen? Eine Verspätung kann schnell zu einer Abmahnung führen und im schlimmsten Fall sogar den Arbeitsplatz kosten. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie reagieren sollen und welche Rechte sie haben.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Abmahnung wegen zu spät kommen wissen müssen. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Grundlagen, Ihre Handlungsoptionen und wie Sie sich für die Zukunft wappnen können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Pünktlichkeit ist eine vertragliche Hauptpflicht des Arbeitnehmers.
  • Eine Abmahnung ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
  • Nicht jede Verspätung rechtfertigt sofort eine Abmahnung; es kommt auf die Umstände an.
  • Bei wiederholtem Zuspätkommen nach einer Abmahnung droht die ordentliche Kündigung.
  • Suchen Sie bei Erhalt einer Abmahnung das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und prüfen Sie rechtliche Schritte.

Die rechtliche Grundlage der Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers bei einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Sie hat eine Warn- und Hinweisfunktion. Der Arbeitgeber macht damit deutlich, dass er ein bestimmtes Verhalten nicht duldet und im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie eine Kündigung, drohen. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ihre Pflicht zur Pünktlichkeit ergibt sich direkt aus Ihrem Arbeitsvertrag. Dort sind in der Regel die Arbeitszeiten klar definiert. Erscheinen Sie nicht zur vereinbarten Zeit, verletzen Sie Ihre vertragliche Hauptpflicht. Der Arbeitgeber hat dann das Recht, dieses Fehlverhalten zu sanktionieren.

Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung wegen zu spät kommen

Nicht jede unfreiwillige Verspätung gibt dem Arbeitgeber sofort das Recht zur Abmahnung. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss ein klarer Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegen. Das ist bei einer Verspätung der Fall.

Tipp:  Arbeitsvertrag: Alles, was Sie wissen müssen

Weiterhin muss die Verspätung vom Arbeitnehmer verschuldet sein. Das bedeutet, Sie müssen die Verspätung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Ein unvorhersehbarer Stau oder ein plötzlicher Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel kann unter Umständen als unverschuldet gelten. Hier kommt es aber stark auf den Einzelfall an.

Können Sie die Verspätung rechtfertigen? Dokumentieren Sie unvorhergesehene Ereignisse immer.

Ergänzendes Wissen

Eine mündliche Abmahnung ist grundsätzlich ebenfalls wirksam. Aus Beweisgründen wird der Arbeitgeber aber fast immer die Schriftform wählen, um die Rüge in der Personalakte zu dokumentieren.

Wie oft darf man zu spät kommen?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das Arbeitsrecht kennt keine feste Regel, wie viele Verspätungen zu einer Abmahnung führen. Bereits eine einzige, erhebliche und selbst verschuldete Verspätung kann eine Abmahnung rechtfertigen.

In der Praxis werden Arbeitgeber bei geringfügigen, erstmaligen Verspätungen oft zunächst ein klärendes Gespräch suchen. Häufen sich die Vorfälle jedoch, steigt die Wahrscheinlichkeit einer formellen Abmahnung. Wiederholtes Zuspätkommen ist ein häufiger Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Inhalte einer korrekten Abmahnung

Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie bestimmte Inhalte aufweisen. Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten so genau wie möglich beschreiben.

Folgende Punkte müssen enthalten sein:

  • Konkrete Beanstandung: Datum und genaue Uhrzeit der Verspätung müssen genannt werden.
  • Aufforderung zu vertragsgemäßem Verhalten: Der Arbeitgeber muss Sie auffordern, zukünftig pünktlich zu sein.
  • Androhung von Konsequenzen: Es muss klar ersichtlich sein, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.

Fehlt einer dieser Punkte, kann die Abmahnung unwirksam sein. Sie sollten den Inhalt daher genau prüfen.

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?

Der Schreck ist erstmal groß. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. Unterschreiben Sie nichts unter Druck, vor allem keine Bestätigung, dass die Abmahnung inhaltlich korrekt ist. Sie können den Erhalt quittieren, mehr aber nicht.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Erklären Sie die Gründe für Ihre Verspätung sachlich. Manchmal lässt sich die Angelegenheit so aus der Welt schaffen. Ist die Abmahnung aus Ihrer Sicht ungerechtfertigt, können Sie eine Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass diese zur Personalakte genommen wird.

Die Folgen: Von der Abmahnung zur Kündigung

Eine Abmahnung wegen zu spät kommen ist die Vorstufe zur Kündigung. Kommen Sie nach einer berechtigten Abmahnung erneut und schuldhaft zu spät, kann der Arbeitgeber eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die Abmahnung hat ihre Warnfunktion erfüllt.

In besonders schweren Fällen, etwa bei Arbeitsverweigerung durch beharrliches Zuspätkommen, kann sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung drohen. Dies ist aber die Ausnahme und erfordert ein erhebliches Fehlverhalten.

SchrittMaßnahme des ArbeitgebersMögliche Folge für Arbeitnehmer
1. VerstoßMündliche Ermahnung oder GesprächKeine unmittelbare rechtliche Konsequenz
2. WiederholungSchriftliche AbmahnungWarnfunktion, Eintrag in Personalakte
3. Erneuter VerstoßOrdentliche KündigungVerlust des Arbeitsplatzes
4. Schwerer VerstoßAußerordentliche KündigungSofortiger Verlust des Arbeitsplatzes

Prävention: So vermeiden Sie zukünftige Verspätungen

Damit es gar nicht erst zu einer Abmahnung kommt, ist vorausschauende Planung entscheidend.

  • Planen Sie einen ausreichenden Zeitpuffer für Ihren Arbeitsweg ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Verkehrslage oder Fahrpläne.
  • Legen Sie sich alles Notwendige bereits am Vorabend bereit.
  • Sollte sich eine Verspätung abzeichnen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich.

Transparente Kommunikation kann viele Probleme verhindern. Ein kurzer Anruf zeigt Ihrem Arbeitgeber, dass Sie die Situation ernst nehmen.

Fazit

Eine Abmahnung wegen zu spät kommen ist eine ernste Angelegenheit, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Sie ist die formelle Rüge eines Vertragsverstoßes und die klare Warnung vor einer möglichen Kündigung. Prüfen Sie die Abmahnung genau auf ihre formale Korrektheit und inhaltliche Berechtigung.

Suchen Sie das Gespräch und ziehen Sie bei Zweifeln einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu. Am besten ist es jedoch, durch gute Organisation und proaktive Kommunikation Verspätungen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten von vornherein zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist, wenn ich unverschuldet zu spät komme?

Wenn Sie nachweislich unverschuldet zu spät kommen, zum Beispiel wegen eines unvorhersehbaren Streiks im Nahverkehr oder eines Unfalls, der zu einer Vollsperrung führt, liegt in der Regel kein Pflichtverstoß vor. Eine Abmahnung wäre dann ungerechtfertigt. Wichtig ist, dass Sie den Arbeitgeber sofort informieren und den Grund für die Verspätung belegen können. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, müssen also grundsätzlich pünktlich sein, aber unvorhersehbare Ereignisse können Sie entlasten.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Es gibt keine gesetzliche Frist, wie lange eine Abmahnung in der Personalakte verbleibt. In der Regel verliert eine Abmahnung nach zwei bis drei Jahren ihre Wirkung, sofern kein erneutes, gleichartiges Fehlverhalten auftritt. Sie können nach diesem Zeitraum die Entfernung aus der Akte verlangen, wenn keine weiteren Vorfälle dazugekommen sind. Ein Anspruch auf Entfernung besteht immer dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat.

Tipp:  Arbeitgeber verweigert Urlaub nach Kündigung: Das sind Ihre Rechte

Kann ich auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden?

Eine Kündigung wegen Zuspätkommens ohne vorherige Abmahnung ist nur in absoluten Ausnahmefällen denkbar. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Zuspätkommen so gravierend ist, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. In der Regel gilt jedoch: keine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige, einschlägige Abmahnung. Die Abmahnung ist Voraussetzung, um dem Arbeitnehmer die Chance zur Verhaltensbesserung zu geben.

Muss ich eine ungerechtfertigte Abmahnung akzeptieren?

Nein. Sie haben mehrere Möglichkeiten, auf eine ungerechtfertigte Abmahnung zu reagieren. Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen, die der Arbeitgeber zu Ihrer Personalakte nehmen muss. Darin legen Sie Ihre Sicht der Dinge dar. Zudem können Sie vor dem Arbeitsgericht auf die Rücknahme und Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte klagen. Es ist ratsam, sich hierfür rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und das richtige Vorgehen abzuklären.

Berufsordnung Favicon

Redaktion

Die Redaktion von berufsordnung.de besteht aus einem jungen und motivierten Team von Autoren, deren Ziel es ist, Sie im Berufsalltag und beim Karriereaufbau zu unterstützen.

Darf ein Kollege meine Arbeitszeit kontrollieren? Alles, was Sie wissen müssen

Betriebsbedingte Kündigung: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen