Die Rückkehr aus der Elternzeit steht bevor und Sie möchten in Teilzeit wieder in Ihren Job einsteigen? Ein verständlicher Wunsch, der jedoch manchmal auf unerwarteten Widerstand stößt. Was, wenn der Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit ablehnt?
Viele Eltern fühlen sich in dieser Situation unsicher und überfordert. Doch keine Sorge, Sie haben klare gesetzliche Rechte.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Ihr Arbeitgeber die Teilzeit verweigert. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Schritte Sie einleiten können und wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen.
- Gesetzlicher Anspruch: Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit.
- Voraussetzungen prüfen: Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
- Fristen beachten: Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich eingereicht werden.
- Ablehnung nur aus betrieblichen Gründen: Ein Arbeitgeber darf Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Handlungsmöglichkeiten: Bei einer Ablehnung können Sie den Betriebsrat einschalten oder Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Ihr Recht auf Teilzeit nach der Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes ändert sich vieles. Die Notwendigkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren, rückt in den Vordergrund. Der Gesetzgeber hat dafür vorgesorgt und Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeräumt. Dieser ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert.
Sie möchten Ihre Arbeitszeit reduzieren? Das ist Ihr gutes Recht.
Die rechtlichen Grundlagen für Ihren Anspruch
Der allgemeine Anspruch auf Arbeitszeitverringerung ist in § 8 TzBfG geregelt. Demnach können Sie eine Verringerung Ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen, wenn zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Erstens muss Ihr Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber bereits länger als sechs Monate ohne Unterbrechung bestanden haben. Die Elternzeit wird hierbei angerechnet und unterbricht das Arbeitsverhältnis nicht.
Zweitens muss Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Auszubildende zählen bei dieser Berechnung nicht mit.
Wussten Sie, dass der Kündigungsschutz während der Elternzeit besonders stark ist? Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, und endet mit dem Ablauf der Elternzeit.
So stellen Sie den Antrag auf Teilzeit korrekt
Damit Ihr Antrag auf Teilzeit wirksam ist, müssen Sie bestimmte Formalien und Fristen einhalten. Ein formloser Zuruf im Flur genügt nicht.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber ein. Das bedeutet, er muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail ist hierfür nicht ausreichend und gilt als nicht formgerecht.
Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeittätigkeit zugehen. Planen Sie also vorausschauend, um diese wichtige Frist nicht zu verpassen.
In Ihrem Antrag sollten Sie den gewünschten Umfang der Arbeitszeitreduzierung sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Machen Sie konkrete Vorschläge, wie Sie sich Ihre wöchentlichen Arbeitstage und -stunden vorstellen.
Arbeitgeber verweigert Teilzeit nach Elternzeit: Was nun?
Sie haben alles richtig gemacht, den Antrag frist- und formgerecht gestellt und dennoch eine Ablehnung erhalten. Das ist frustrierend. Doch der Arbeitgeber kann Ihren Wunsch nicht willkürlich abschmettern. Eine Ablehnung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Welche Gründe für eine Ablehnung sind zulässig?
Ein Arbeitgeber darf Ihren Teilzeitwunsch nur aus „dringenden betrieblichen Gründen“ ablehnen. Die Hürden dafür liegen laut Arbeitsrecht und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hoch. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.
Zulässige betriebliche Gründe können sein:
- Die Organisation des Betriebs wird wesentlich beeinträchtigt.
- Der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb werden erheblich gestört.
- Die Verringerung der Arbeitszeit führt zu unverhältnismäßig hohen Kosten.
Ein häufiges Argument ist, dass keine geeignete Ersatzkraft für die freiwerdende Arbeitszeit gefunden werden kann. Dieses Argument ist jedoch oft nicht stichhaltig, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, sich aktiv um eine Lösung zu bemühen.
Schritte nach der Ablehnung: Eine Übersicht
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen. Es gibt klare Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihr Recht durchzusetzen.
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Schriftliche Begründung anfordern | Der Arbeitgeber muss seine Ablehnung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit schriftlich begründen. Verlangen Sie diese Begründung, falls sie nicht vorliegt. |
2. Gespräch suchen | Suchen Sie das Gespräch mit der Personalabteilung oder Ihrem Vorgesetzten. Manchmal lassen sich Missverständnisse ausräumen und Kompromisse finden. |
3. Betriebsrat einschalten | Sofern vorhanden, informieren Sie den Betriebsrat. Dieser kann vermitteln und den Arbeitgeber auf Ihre Rechte hinweisen. |
4. Anwaltliche Beratung | Ziehen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten und Sie im weiteren Vorgehen unterstützen. |
5. Klage beim Arbeitsgericht | Der letzte Schritt ist die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Das Gericht prüft, ob die vom Arbeitgeber genannten betrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und ausreichend sind. |
Der Weg zum Arbeitsgericht
Scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Gericht. Die Arbeitsgerichte sind darauf spezialisiert, die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abzuwägen. Eine Klage auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit ist das vorgesehene Mittel, um Ihren Anspruch durchzusetzen.
Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt anwaltlich beraten, um keine Fristen zu versäumen und Ihre Klage optimal vorzubereiten. Der Anwalt wird die Argumente des Arbeitgebers prüfen und eine fundierte Klageschrift verfassen.
Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören:
- Ihr schriftlicher Antrag auf Teilzeit
- Die schriftliche Ablehnung des Arbeitgebers
- Jegliche weitere Korrespondenz zum Thema
Die Kosten für ein arbeitsgerichtliches Verfahren in der ersten Instanz trägt jede Partei selbst, unabhängig vom Ausgang. Eine Rechtsschutzversicherung kann hier finanzielle Sicherheit bieten.
Fazit
Wenn Ihr Arbeitgeber die Teilzeit nach der Elternzeit verweigert, stehen Sie nicht ohne Rechte da. Das Gesetz ist auf Ihrer Seite und schützt Ihren Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wichtig ist, dass Sie die formalen Anforderungen für Ihren Antrag kennen und einhalten. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist nur aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen zulässig. Zögern Sie nicht, sich Unterstützung beim Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, um Ihren gesetzlichen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn der Arbeitgeber auf meinen Teilzeitantrag gar nicht reagiert?
Wenn Ihr Arbeitgeber die Entscheidung über Ihren Antrag nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit schriftlich mitteilt, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Man spricht hier von einer „Zustimmungsfiktion“. Ihre Arbeitszeit verringert sich dann automatisch so, wie Sie es beantragt haben. Sie können Ihre Arbeit zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen aufnehmen.
Kann ich den Umfang und die Lage meiner Teilzeitarbeit frei wählen?
Grundsätzlich können Sie Wünsche äußern. Der Arbeitgeber muss versuchen, diesen Wünschen zu entsprechen. Allerdings muss er bei der Festlegung der Arbeitszeit auch seine betrieblichen Belange berücksichtigen. Sollte es zu keiner Einigung über die Verteilung der Arbeitszeit kommen, entscheidet letztlich das Direktionsrecht des Arbeitgebers, es sei denn, die Entscheidung ist unbillig.
Habe ich nach der Teilzeit ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeit?
Ja, das Recht auf Rückkehr in Vollzeit ist ebenfalls gesetzlich verankert. Seit der Einführung der Brückenteilzeit haben Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum reduzieren, einen Anspruch darauf, anschließend wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren. Bei einem unbefristeten Teilzeitantrag besteht dieses Rückkehrrecht nicht automatisch, der Arbeitgeber muss Sie bei der Besetzung einer freien Vollzeitstelle jedoch bevorzugt berücksichtigen.
Was ist der Unterschied zwischen ElterngeldPlus und der Teilzeit nach dem TzBfG?
ElterngeldPlus ist eine Leistung, die es Eltern ermöglicht, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten und dabei länger Elterngeld zu beziehen. Die Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist im BEEG geregelt und erlaubt bis zu 32 Stunden pro Woche. Der Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG knüpft an das Ende der Elternzeit an und regelt die dauerhafte oder befristete Reduzierung der Arbeitszeit im bestehenden Arbeitsverhältnis.