Minijob kündigen: So machen Sie es richtig und vermeiden Fehler

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Minijob kündigen: So machen Sie es richtig und vermeiden Fehler
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Sie möchten Ihren Minijob kündigen, sind sich aber unsicher, welche Schritte Sie beachten müssen? Viele Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung stellen sich Fragen zu Fristen, Formvorschriften und ihren Rechten. Eine Kündigung ist ein formeller Akt, bei dem Fehler schnell zu Unklarheiten oder rechtlichen Nachteilen führen können.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren 538-Euro-Job korrekt und ohne Stress zu beenden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen, welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und was bei Sonderfällen wie Krankheit oder Schwangerschaft zu beachten ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Schriftform ist Pflicht: Eine Kündigung Ihres Minijobs muss immer schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Eine mündliche Aussage, E-Mail oder SMS ist nicht rechtsgültig.
  • Gesetzliche Fristen beachten: Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen enthält, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Kündigungsschutz gilt auch im Minijob: Arbeitnehmer in einem Minijob genießen denselben allgemeinen Kündigungsschutz wie Vollzeitbeschäftigte, zum Beispiel bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung.
  • Anspruch auf Resturlaub und Zeugnis: Auch bei einer Kündigung haben Sie Anspruch auf die Auszahlung von nicht genommenem Resturlaub und auf die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
  • Aufhebungsvertrag als Alternative: In Absprache mit dem Arbeitgeber können Sie alternativ eine Aufhebungsvereinbarung treffen, um das Arbeitsverhältnis flexibler und einvernehmlich zu beenden.

Warum die korrekte Kündigung eines Minijobs so wichtig ist

Ein Minijob, auch als 538-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung bekannt, ist für viele eine attraktive Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen. Doch auch hier handelt es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis, das klaren rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Diese sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert.

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Der Grundsatz der Gleichbehandlung schützt Sie als Minijobber. Das bedeutet, Sie dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Das gilt für den Urlaubsanspruch, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eben auch für die Kündigungsmodalitäten. Eine saubere und formell richtige Kündigung sorgt für einen klaren Abschluss und verhindert spätere Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber.

Die ordentliche Kündigung: Fristen und Formvorschriften

Die häufigste Form der Beendigung ist die ordentliche Kündigung. Hierbei müssen Sie sich an die vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen halten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Minijobber?

Die entscheidende Frage lautet: Was steht in Ihrem Arbeitsvertrag? Oftmals werden dort individuelle Fristen vereinbart. Diese dürfen die gesetzlichen Mindestfristen jedoch nicht unterschreiten.

Findet sich in Ihrem Vertrag keine spezifische Klausel, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für Arbeitnehmer gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Was bedeutet das konkret? Möchten Sie zum 15. eines Monats kündigen, muss Ihr Kündigungsschreiben dem Arbeitgeber spätestens vier Wochen vorher vorliegen. Dasselbe gilt, wenn Sie zum Monatsende ausscheiden möchten.

Ergänzendes Wissen

Der Begriff „vier Wochen“ bedeutet exakt 28 Tage. Es handelt sich nicht um einen Monat. Achten Sie auf eine taggenaue Berechnung, um die Frist nicht zu verpassen.

Für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen, je länger Sie im Unternehmen beschäftigt sind. Dies ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer, der auch für Minijobber gilt.

BetriebszugehörigkeitGesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber
Bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Die Form der Kündigung: Darauf müssen Sie achten

Wenn Sie Ihren Minijob kündigen, ist die Schriftform unerlässlich. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen und vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein muss.

Folgende Punkte dürfen in Ihrem Kündigungsschreiben nicht fehlen:

  • Ihre vollständige Adresse
  • Die vollständige Adresse des Arbeitgebers
  • Das aktuelle Datum
  • Ein klarer Betreff, z. B. „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“
  • Die unmissverständliche Kündigungserklärung („Hiermit kündige ich…“)
  • Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll (z. B. „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder „zum TT.MM.JJJJ“)
  • Bitte um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs
  • Ihre handschriftliche Unterschrift
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Eine Begründung für Ihre Entscheidung müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung nicht angeben.

Sonderfall: Die fristlose Kündigung

Eine fristlose, auch außerordentliche Kündigung genannt, beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Dafür muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, der es einer Seite unzumutbar macht, die Zusammenarbeit auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Beispiele für wichtige Gründe seitens des Arbeitnehmers können sein:

  • Ausbleibende oder wiederholt unpünktliche Lohnzahlungen
  • Grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Erhebliche Verletzungen der Arbeitsschutzvorschriften

Eine fristlose Kündigung ist ein drastischer Schritt und sollte gut überlegt sein. Im Streitfall müssen Sie den wichtigen Grund vor dem Arbeitsgericht beweisen können. Oft ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Was passiert während der Probezeit?

Auch in einem Minijob wird häufig eine Probezeit vereinbart, die maximal sechs Monate dauern darf. Während dieser Zeit gelten verkürzte Kündigungsfristen. Sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag kündigen. Auch hier ist die Schriftform zwingend erforderlich.

Rechte und Pflichten nach der Kündigung

Mit der Einreichung der Kündigung ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Sie haben weiterhin Rechte, aber auch Pflichten.

Anspruch auf Resturlaub

Ihnen steht der gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Urlaub anteilig zu. Haben Sie bei Ihrem Ausscheiden noch offene Urlaubstage, müssen diese Ihnen gewährt werden. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Resturlaub finanziell abgelten, also auszahlen.

Das Arbeitszeugnis

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sie können zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis wählen.

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben zur Art und Dauer Ihrer Tätigkeit.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Beurteilt zusätzlich Ihre Leistung und Ihr Sozialverhalten.

Wir empfehlen Ihnen, immer ein qualifiziertes Zeugnis anzufordern. Es ist eine wichtige Referenz für zukünftige Bewerbungen und kann Ihnen bei der Suche nach einem neuen Job helfen.

Ergänzendes Wissen

Fordern Sie das Arbeitszeugnis am besten direkt im Kündigungsschreiben an. So stellen Sie sicher, dass Ihr Anspruch dokumentiert ist und nicht in Vergessenheit gerät.

Die Alternative: Der Aufhebungsvertrag

Möchten Sie oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis flexibler beenden, kann ein Aufhebungsvertrag eine gute Lösung sein. Hierbei einigen sich beide Parteien einvernehmlich auf die Modalitäten der Trennung. Der Vorteil ist, dass keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

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Allerdings ist Vorsicht geboten: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen, falls Sie im Anschluss Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Lassen Sie sich hierzu beraten.

Fazit

Die Kündigung eines Minijobs ist kein komplizierter Vorgang, wenn Sie die wesentlichen Regeln kennen. Halten Sie stets die Schriftform ein und achten Sie auf die korrekten Kündigungsfristen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz. Vergessen Sie nicht, Ihre Ansprüche auf Resturlaub und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geltend zu machen.

Eine saubere, formell korrekte Kündigung sorgt für einen reibungslosen Übergang und hinterlässt einen professionellen Eindruck bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren neuen Job oder die nächsten Schritte konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich meinen Minijob auch per E-Mail kündigen?

Nein, eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp ist rechtlich nicht wirksam. Das Gesetz verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend die Schriftform mit einer eigenhändigen Unterschrift. Ihr Kündigungsschreiben muss dem Arbeitgeber im Original auf Papier zugehen.

Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?

Auch im Minijob haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen. Wenn Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn weiterzahlen, auch wenn Sie sich bereits in der Kündigungsfrist befinden. Ihre Kündigung bleibt davon unberührt und wird zum geplanten Datum wirksam.

Muss ich nach der Kündigung meines Minijobs zum Jobcenter?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn der Minijob Ihre einzige Einnahmequelle war und Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, sollten Sie sich umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Waren Sie nur über den Minijob krankenversichert (z. B. als Student), müssen Sie sich um eine neue Versicherung kümmern, etwa über die Familienversicherung oder eine freiwillige gesetzliche Versicherung.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch für Minijobber?

Ja, grundsätzlich schon. Allerdings greift der allgemeine Kündigungsschutz des KSchG erst, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben und der Betrieb muss regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Schwangere (Mutterschutzgesetz) oder Menschen mit Schwerbehinderung, gelten jedoch unabhängig von der Betriebsgröße und der Beschäftigungsdauer.

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