Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihren Job einfach im Affekt mündlich zu kündigen? Ein hitziges Gespräch mit dem Chef, die Emotionen kochen hoch und die Worte „Ich kündige!“ sprudeln nur so heraus. Doch was passiert danach? Ist eine solche mündliche Kündigung überhaupt wirksam oder laufen Sie Gefahr, ungewollt in Ihrem alten Job festzusitzen?
In diesem Artikel klären wir Sie umfassend über die Rechtslage, die Konsequenzen und die richtigen Schritte bei einer mündlichen Kündigung auf. Sie erfahren, warum die Schriftform entscheidend ist und wie Sie rechtliche Fallstricke sicher umgehen.
- Eine mündliche Kündigung durch einen Arbeitnehmer ist rechtlich unwirksam.
- Das Gesetz schreibt für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zwingend die Schriftform vor (§ 623 BGB).
- Ohne schriftliche Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fort.
- Ihr Arbeitgeber muss Sie nach einer mündlichen Kündigung weiter beschäftigen und bezahlen.
- Um das Arbeitsverhältnis korrekt zu beenden, müssen Sie eine schriftliche Kündigung nachreichen.
Die rechtliche Grundlage: Warum die Schriftform entscheidend ist
Stellen Sie sich vor, Sie teilen Ihrem Vorgesetzten mit, dass Sie das Unternehmen verlassen möchten.
Reicht das aus?
Die Antwort ist ein klares Nein. Das deutsche Arbeitsrecht hat hier eine sehr eindeutige Regelung getroffen, um beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – vor übereilten Entscheidungen zu schützen.
Der entscheidende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist in § 623 die „Schriftform der Kündigung“ unmissverständlich geregelt. Dort heißt es: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Das bedeutet, jede Kündigung muss ein handschriftlich unterzeichnetes Dokument sein. Eine E-Mail, eine SMS, eine WhatsApp-Nachricht oder eben eine mündliche Aussage genügen diesem Erfordernis nicht. Der Gesetzgeber will damit für Rechtsklarheit sorgen und die Beweisbarkeit sicherstellen.
Was passiert nach einer mündlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Sie haben die Worte ausgesprochen, doch rechtlich hat sich dadurch nichts verändert. Ihr Arbeitsvertrag besteht unverändert fort. Das hat weitreichende Konsequenzen für Sie und Ihren Arbeitgeber. Sie haben weiterhin die Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen, und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen Ihr Gehalt zu zahlen.
Ignorieren Sie diese Tatsache und bleiben einfach zu Hause, begehen Sie einen Vertragsbruch. Dies kann zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Eine solche Kündigung kann zudem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen.
So reagieren Sie richtig
Haben Sie mündlich gekündigt und bereuen es vielleicht sogar? Der erste Schritt sollte immer das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung sein. Erklären Sie die Situation und stellen Sie klar, dass Ihre Aussage nicht als rechtswirksame Kündigung zu verstehen ist.
Wollen Sie das Arbeitsverhältnis aber tatsächlich beenden, müssen Sie handeln.
- Schriftliche Kündigung nachreichen: Setzen Sie ein formgerechtes Kündigungsschreiben auf.
- Fristen beachten: Ihre Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang des schriftlichen Dokuments beim Arbeitgeber.
- Zugang sicherstellen: Übergeben Sie die Kündigung am besten persönlich unter Zeugen oder lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung. Hier einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich darauf, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden, oft verbunden mit Regelungen zu Abfindung oder Zeugnis.
Die Perspektive des Arbeitgebers
Auch für den Arbeitgeber ist die Situation heikel. Nimmt er Ihre mündliche Kündigung einfach hin und stellt Sie frei, gerät er in Annahmeverzug. Das bedeutet, er muss Ihnen den Lohn weiterzahlen, obwohl Sie nicht arbeiten. Ein kluger Arbeitgeber wird Sie daher schriftlich darauf hinweisen, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie auffordern, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Er sichert sich damit rechtlich ab.
Mündliche Kündigung Arbeitnehmer: Ein Risiko für beide Seiten
Die Unwirksamkeit einer mündlichen Kündigung schützt den Arbeitnehmer vor Kurzschlussreaktionen. Gleichzeitig schafft sie aber auch Unsicherheit, wenn die Absichten nicht klar kommuniziert werden. Ein Festhalten am Schriftformerfordernis ist daher im Interesse beider Vertragsparteien. Es schafft klare Verhältnisse und vermeidet spätere Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.
Merkmal | Mündliche Kündigung | Schriftliche Kündigung |
---|---|---|
Rechtswirksamkeit | Unwirksam | Wirksam |
Gesetzliche Grundlage | Keine, widerspricht § 623 BGB | § 623 BGB |
Beweisbarkeit | Sehr schwierig, oft unmöglich | Hoch, durch Dokument |
Beginn der Kündigungsfrist | Kein Fristbeginn | Mit Zugang beim Empfänger |
Rechtssicherheit | Gering, hohes Konfliktpotenzial | Hoch, klare Verhältnisse |
Der Weg zur korrekten Kündigung
Wenn Ihr Entschluss feststeht, das Unternehmen zu verlassen, führt kein Weg an einem Kündigungsschreiben vorbei. Dieses muss nicht lang sein, aber bestimmte Elemente enthalten.
Was muss in die schriftliche Kündigung?
- Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse
- Name und Adresse des Unternehmens
- Das aktuelle Datum
- Die eindeutige Aussage, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen
- Der Zeitpunkt, zu dem Sie kündigen (z.B. „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
- Ihre handschriftliche Unterschrift
Die Kündigungsfristen sind entweder in Ihrem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder im Gesetz (§ 622 BGB) geregelt. Prüfen Sie diese genau, um den korrekten Endzeitpunkt Ihres Vertrages zu bestimmen.
Vergessen Sie nicht, um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs und das Ausstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu bitten. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sichert Ihre Ansprüche auf Resturlaub und die Auszahlung von Überstunden.
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann im Zweifelsfall prüfen, ob alle Formalitäten korrekt eingehalten wurden, um eine mögliche Kündigungsschutzklage zu vermeiden, falls der Arbeitgeber die Kündigung anzweifelt.
Fazit
Eine mündliche Kündigung durch einen Arbeitnehmer ist im deutschen Arbeitsrecht nicht mehr als eine Absichtserklärung ohne rechtliche Bindung. Das Gesetz verlangt zwingend die Schriftform, um das Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Diese Vorschrift schützt Sie vor den Folgen einer unüberlegten Entscheidung und sorgt für klare Verhältnisse.
Wenn Sie kündigen möchten, müssen Sie immer ein handschriftlich unterzeichnetes Kündigungsschreiben bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Nur so können Sie Ihr Arbeitsverhältnis rechtssicher und ordnungsgemäß beenden und den nächsten Schritt in Ihrer Karriere planen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann mein Arbeitgeber meine mündliche Kündigung akzeptieren?
Nein, auch wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt, ändert das nichts an der Unwirksamkeit der Kündigung. Das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB ist zwingend und kann nicht durch eine beidseitige Vereinbarung umgangen werden. Das Arbeitsverhältnis besteht rechtlich weiter. Um es wirksam zu beenden, müssten Sie entweder eine schriftliche Kündigung nachreichen oder einen schriftlichen Aufhebungsvertrag schließen.
Was ist, wenn ich nach meiner mündlichen Kündigung einfach nicht mehr zur Arbeit gehe?
Das ist ein Vertragsbruch Ihrerseits. Ihr Arbeitgeber kann Sie abmahnen und Ihnen schließlich verhaltensbedingt, eventuell sogar fristlos, kündigen. Dies kann zu einer 12-wöchigen Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I führen. Zudem könnten Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers auf Sie zukommen, wenn durch Ihr Fehlen ein nachweisbarer Schaden entsteht.
Ich habe mündlich gekündigt und mein Chef hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. Soll ich unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Lesen Sie diesen jedoch sehr sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie Regelungen zu Resturlaub, Überstunden, Zeugnis und einer möglichen Abfindung. Achtung: Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel ebenfalls zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Gilt die Schriftform auch für eine Kündigung in der Probezeit?
Ja, ausnahmslos. Auch während der Probezeit muss eine Kündigung, egal von welcher Seite, immer schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Die Besonderheit in der Probezeit ist lediglich die verkürzte Kündigungsfrist von in der Regel zwei Wochen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Eine mündliche Kündigung ist auch hier rechtlich unwirksam.